Der Bericht von Herrn Flockert in den WN vom 07.03.2020 aus dem Bau- und Planungsausschuss zum Baugebiet Telgte-Süd offenbart eine mangelnde Befassung mit der Sache, sein Kommentar gar ein erschreckendes Verständnis von den Aufgaben des Rates und seiner Ausschüsse.
Zur Sache: Der Bebauungsplan Telgte-Süd war in seinem Aufstellungsbeschluss in drei Bauabschnitte gegliedert. Ein von der Stadt beauftragtes Geruchsgutachten bestätigte hinsichtlich der Geruchsimmissionen die rechtliche Zulässigkeit von Wohnbebauung in dem geplanten Gebiet. Nach dezidierten Einwendungen der im Umfeld gelegenen landwirtschaftlichen Betriebe gegen das Geruchsgutachten wurde das Baugebiet um den dritten Bauabschnitt verkleinert. Deutlich überhöhte Belastungswerte verhinderten die Zulässigkeit der Wohnbebauung dort. Das Geruchsgutachten war nachweislich fehlerhaft. Für das daraufhin dann auf zwei Bauabschnitte reduzierte Baugebiet wurde das Geruchsgutachten sodann noch einmal ergänzt. Dieses ergänzte Gutachten kommt nun zu dem Ergebnis, dass für die nunmehr noch geplante Wohnbebauung keine unzulässigen Immissionen von den im Umfeld befindlichen landwirtschaftlichen Betrieben ausgingen. Dieses Gutachten war Gegenstand der Diskussion im Ausschuss.
Zur Sitzung: Die politischen Vertreter/innen in den Ausschüssen und im Rat haben die Aufgabe, sich mit den ihnen von der Verwaltung zur Entscheidung vorgelegten Sachverhalten auseinanderzusetzen, sie zu würdigen und bei ihrer Abstimmung möglichst rechtlich haltbare Entscheidungen zu treffen. Zu den entscheidungsrelevanten Sachverhalten gehören immer wieder auch Gutachten; hier war es der Inhalt des ergänzten Geruchsgutachtens aus Februar 2020. Gutachten sind wahrlich nicht immer einfach zu verstehen; um so mehr dienen Fragen, auch kritische Fragen, der Sachverhaltsklärung. Sie sind unumgänglich, um zu verantwortbaren Entscheidungen zu kommen. So und nicht anders versteht jedenfalls die FDP ihre Aufgaben in den politischen Gremien. Der Kommentar von Herrn Flockert, es gehe nicht an, Gutachten von Sachverständigen und deren Methodik in Frage zu stellen, offenbart daher ein erschreckendes Verhältnis zur Rechtstaatlichkeit, erst recht, wenn er Vertreter/innen im Rat und seinen Ausschüssen pauschal die Kompetenz abspricht, Sachverständigenarbeit zu beurteilen.
Zurück zur Sache: Auch das neuerliche Gutachten ist nach unserer Auffassung noch keine mit Blick auf das Ziel eines rechtssicheren Bestandes der Bauleitplanung taugliche Grundlage. Erneut wurden seitens der betroffenen Landwirte gravierende Mängel aufgezeigt, die dem Gutachter vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt worden sind. Stichworte sind u. A. Fehler in der Rasterbegehung, keine Vorlage der Berechnung der genehmigten Tierplätze, keine Berücksichtigung viehintensiver Betriebe im Westen. Die FDP hat lediglich eingefordert, dass diese Mängel behoben werden oder aber der Nachweis geführt wird, dass keine Mängel vorliegen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das ist in der Sitzung nicht geschehen; vielmehr verwies der Gutachter darauf, dass er sich zu diesen Rügen den Einwendern gegenüber schriftlich äußern wolle. Das aber kann doch dem politischen Entscheidungsträger nicht reichen, wenn er seine Aufgabe erst nimmt. Hinzu kommt, dass der Gutachter unumwunden eingeräumt hat, dass bei Zugrundelegung der als zur Rasterbegehung gleichwertig anerkannten Immissionsprognose auf der Grundlage allein der genehmigten Tierzahlen eine Bebauung des zweiten Bauabschnitts so auch nicht möglich wäre. Die FDP wollte und will daher von ihm wissen, ob denn die Stadt als Trägerin der Planungshoheit hier wirklich gleichsam die freie Wahl der Methode hat und nicht erneut, wie schon zum dritten Bauabschnitt „schön gerechnet“ werde, da das kaum gerichtstauglich sei.
Karin Horstmann
Sprecherin der FDP-Fraktion